Bosch Cerapur 357: Bedeutung und Lösung
Das Gerät entlüftet sich gerade selbst. Betriebsanzeige (Klasse O), keine Störung. Das ist keine Störung, du musst nichts tun.
Reine Betriebsanzeige, das Gerät arbeitet normal. Wie wir einstufen
Gasgeruch? Keine Schalter betätigen, Fenster öffnen, Haus verlassen und von draußen den Entstörungsdienst des Gasnetzbetreibers oder 112 anrufen. Arbeiten an Gasweg, Brenner und Abgasführung sind nur Fachbetrieben erlaubt.
Mögliche Ursachen
Die ausgewerteten Herstellerunterlagen nennen für diesen Code keine Ursachen, die wir eindeutig zuordnen konnten. Wir ergänzen sie, sobald sie belegt sind.
Was du selbst prüfen kannst
Für diesen Code gibt es keine Schritte, die Laien sicher selbst erledigen können. Notiere den Code und den Zeitpunkt, das hilft dem Fachbetrieb.
Wann der Fachbetrieb ran muss
Wenn die Prüfschritte nicht helfen oder die Meldung wiederkommt. Arbeiten an Gasweg, Brenner und Abgasführung nur durch den Fachbetrieb.
Fachbetrieb finden
Am schnellsten hilft der Betrieb, der deine Anlage installiert oder zuletzt gewartet hat. Name und Telefonnummer stehen oft auf einem Aufkleber am Gerät oder im Wartungsprotokoll. Nenne beim Anruf Hersteller, Gerätetyp und den angezeigten Code.
Häufige Fragen
Ist 357 eine Störung?
Nein. Das Gerät entlüftet sich gerade selbst. Betriebsanzeige (Klasse O), keine Störung. Du musst nichts tun. Zeigt das Gerät zusätzlich einen Störungscode, schlag diesen nach.
Darf ich die Anlage mit 357 weiter betreiben?
Meist ja. Reine Betriebsanzeige, das Gerät arbeitet normal. Beobachte, ob die Meldung wiederkommt.
Gilt 357 für alle Geräte der Serie Cerapur?
Die Angaben beziehen sich auf: Cerapur ZSB 14-4C, ZSB 24-4C, ZWB 30-4C. Bei älteren oder neueren Gerätegenerationen kann derselbe Code etwas anderes bedeuten. Maßgeblich ist die Anleitung deines Geräts.
Quellen und Stand
- Bosch Installations- und Wartungsanleitung Gas-Brennwertgerät Cerapur ZSB 14-4C, ZSB 24-4C, ZWB 30-4C, Kap. 15 Betriebs- und Störungsanzeigen (Original-PDF) , Dokumentnummer 6720804853 (2023/07) , S. 53